Fortbildungsanerkennung
Der Ganztagsschulkongress 2024 wurde als Fortbildung in allen Bundesländern bei den jeweiligen Landesinstituten beantragt. Darüber hinaus ist er auch in einigen Bundesländern formell akkreditiert. Sie finden nachfolgend eine alphabetische Übersicht.
Weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig vor dem Kongress auf dieser Seite. (Stand 25.07.2024)
√ BADEN-WÜRTTEMBERG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ BAYERN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
X BERLIN
Fortbildungen, die außerhalb Berlins stattfinden, werden nicht anerkannt.
√ BRANDENBURG
Die Veranstaltung ist unter der Nummer Anerk.Nr. 241117-44.11-46512-240808.30 als Ergänzungsangebot für Lehrkräfte des Landes Brandenburg anerkannt.
√ BREMEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HAMBURG
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ HESSEN
Die Veranstaltung ist unter der Angebotsnummer LA-Angebots-Nr. 02412124 als Lehrkräftefortbildung anerkannt.
√ NIEDERSACHSEN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ NORDRHEIN-WESTFALEN
Die Schulen können selbstständig über die Planung und Durchführung von Fortbildungen entscheiden. Fortbildungen können über das Fortbildungsbudget abgerechnet werden.
√ RHEINLAND-PFALZ
Die Veranstaltung ist unter der Nummer Az.: 24ST029201 als Lehrkräftefortbildung anerkannt.
√ SAARLAND
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ SACHSEN
Die Veranstaltung ist unter der Angebotsnummer LA-Angebots-Nr. EXT05720 im Fortbildungskatalog veröffentlicht. Die Abrechnung der Kosten kann über Qualitätsbudget der Schule erfolgen.
SACHSEN-ANHALT
Akkreditierung beantragt
√ SCHLESWIG-HOLSTEIN
Es ist kein formelles Anerkennungsverfahren notwendig. Die Anerkennung des Besuchs von Fortbildungen obliegt der Schulleitung.
√ THÜRINGEN
Für die Veranstaltung wurde Aktenzeichen vergeben: 5094-27-1304/24